Frage

Wann verliert ein Trinkgeld an Arbeitnehmer die Steuerfreiheit?

Die Steuerfreiheit entfällt, wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld zunächst einbehält und selbst über die Verteilung an die Mitarbeiter entscheidet. In diesem Fall wird das Trinkgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Auch verpflichtende Bedienungszuschläge sind nicht steuerfrei.

Stand: Mai 2021

Mehr dazu im Beitrag Trinkgeld-Versteuerung und Aufzeichnungspflichten für Empfänger.

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