Frage

Sind Trinkgelder für Arbeitnehmer steuerfrei?

Ja, Trinkgelder an Arbeitnehmer sind nach § 3 Nr. 51 EStG unbegrenzt steuerfrei, sofern sie freiwillig und zusätzlich zum geschuldeten Entgelt von einem Dritten anlässlich einer Dienstleistung gezahlt werden. Bedienungszuschläge, die fest auf der Speisekarte ausgewiesen sind, fallen nicht darunter und sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Stand: Mai 2021

Mehr dazu im Beitrag Trinkgeld-Versteuerung und Aufzeichnungspflichten für Empfänger.

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