Frage

Wie werden Prämien aus Glattstellungsgeschäften steuerlich behandelt?

Zahlt ein Stillhalter im Rahmen eines Glattstellungsgeschäfts Prämien, sind diese zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Die Erfassung erfolgt im Verlustverrechnungstopf, einschließlich der damit zusammenhängenden Nebenkosten.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Termingeschäfte: Verlustverrechnungskreis gestrichen.

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