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Termingeschäfte: Verlustverrechnungskreis gestrichen

Der Verlustverrechnungskreis, der bisher bei Termingeschäften zur Anwendung kam, wird gestrichen. Das ändert sich Um dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen zu lassen, werden gestrichen. Dadurch soll auch

1 Min LesezeitAktualisiert: 2024-12-11

Der Verlustverrechnungskreis, der bisher bei Termingeschäften zur Anwendung kam, wird gestrichen.

Das ändert sich

Um dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen zu lassen, werden

  • der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und
  • die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen

gestrichen.

Dadurch soll auch den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung damit Rechnung getragen werden.

Inkrafttreten

Dies gilt in allen offenen Fällen.

Hinweis

Für den Kapitalertragsteuerabzug wird es nicht beanstandet, wenn eine IT-technische Umsetzung auf Ebene der Kreditinstitute erst ab dem 1.1.2026 erfolgt.

Glattstellungsgeschäft bei Stillhalterprämien

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u.a. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen eingenommen werden. Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien nach einer Neuregelung zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen.

Das ändert sich

Der bisherige Gesetzeswortlaut ließ offen, wann die Einnahmen um die gezahlten Prämien zu mindern sind. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Verwaltungsweg geregelt, dass die gezahlten Prämien und die damit im Zusammenhang angefallenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer Kapitalertrag im sog. Verlustverrechnungstopf zu erfassen sind.

Der BFH hatte hierzu jedoch entschieden, dass die bisherige Verwaltungspraxis mit dem Gesetzeswortlaut nicht im Einklang steht. Laut Gesetzesbegründung soll durch die nun vorgesehene Gesetzesänderung die bisherige Verwaltungspraxis im Interesse eines einfach handhabbaren Verfahrens fortgeführt werden.

Inkrafttreten

Dies gilt ab dem Tag nach der Verkündung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Was ändert sich beim Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte?

    Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte sowie die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen werden gestrichen. Damit können entsprechende Verluste wieder uneingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Hintergrund sind auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die bisherige Beschränkung.

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  • Ab wann gilt die Streichung des Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften?

    Die Neuregelung gilt in allen offenen Fällen. Für den Kapitalertragsteuerabzug durch Kreditinstitute wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die IT-technische Umsetzung erst ab dem 1.1.2026 erfolgt.

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  • Wie werden Prämien aus Glattstellungsgeschäften steuerlich behandelt?

    Zahlt ein Stillhalter im Rahmen eines Glattstellungsgeschäfts Prämien, sind diese zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Die Erfassung erfolgt im Verlustverrechnungstopf, einschließlich der damit zusammenhängenden Nebenkosten.

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  • Warum wurde die Regelung zu Glattstellungsgeschäften gesetzlich neu gefasst?

    Der BFH hatte entschieden, dass die bisherige Verwaltungspraxis nicht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang stand. Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis nun gesetzlich verankert, um ein einfach handhabbares Verfahren sicherzustellen.

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  • Ab wann gilt die Neuregelung zu Glattstellungsgeschäften bei Stillhalterprämien?

    Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind gezahlte Prämien aus Glattstellungsgeschäften zum Zahlungszeitpunkt als negativer Kapitalertrag zu erfassen.

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