Das Gebäude oder die Wohnung muss innerhalb der EU liegen, zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein (maßgeblich ist der Baubeginn). Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt. Zudem muss eine Rechnung vorliegen, die die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Objekts ausweist.
Stand: April 2024
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
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