Frage

Welche energetischen Maßnahmen sind nach § 35c EStG steuerlich begünstigt?

Gefördert werden u.a. die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung der Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Optimierung einer mindestens 2 Jahre alten Heizung. Auch der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart-Home) und Kosten für zugelassene Energieberater sind begünstigt.

Stand: April 2024

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.

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