Ab 1.1.2025 darf der Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreiten. Wird die Vorjahresgrenze von 25.000 EUR überschritten, ist die Regelung im Folgejahr ausgeschlossen. Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.
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