Frage

Müssen Kleinunternehmer ab 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können?

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Sie müssen jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Zusätzlich wurde in § 34a UStDV eine vereinfachte Rechnungsregelung speziell für Kleinunternehmer eingeführt, die nicht mit den Kleinbetragsrechnungen zu verwechseln ist.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.

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