Frage

Welche Stundenlohngrenze gilt für sozialversicherungsfreie SFN-Zuschläge?

Nach § 1 Abs. 1 SvEV entfällt die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn die Bemessungsgrundlage über 25 € pro Stunde liegt. Sozialversicherungspflichtig ist dann nur der Anteil, der die 25 € übersteigt. Bei Minijobs ist diese Grenze in der Praxis selten relevant.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Sozialversicherungsfreiheit für Zuschläge im Minijob.

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