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Sozialversicherungsfreiheit für Zuschläge im Minijob

Die Auszahlung von Zuschlägen im Minijob kann zu einer Sozialversicherungspflicht führen. Aus diesem Grund ist es entscheidend zu wissen, wie und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag gezahlt werden kann,

1 Min LesezeitAktualisiert: 2022-05-02Empfohlen

Die Auszahlung von Zuschlägen im Minijob kann zu einer Sozialversicherungspflicht führen. Aus diesem Grund ist es entscheidend zu wissen, wie und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag gezahlt werden kann, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Minijobber: Zuschläge zum Lohn und Gehalt

Neben dem Grundlohn können auch einmalige Einlagen, laufende Zulagen, Zuschläge oder ähnliche Einnahmen bei einem Minijob erzielt werden. Zu beachten gilt dabei, dass eine Sozialversicherungspflicht nur dann entfällt, wenn die zusätzlichen Einnahmen lohnsteuerfrei sind. Insbesondere Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei zu gewähren, wenn diese neben dem Grundlohn gezahlt werden. Bei der Auszahlung der Zuschläge sollten darüber hinaus die Grenzen des § 3b Abs. 1 Nr. 1-4 EStG eingehalten werden.

Steuerpflichtige Zuschläge sind sozialversicherungspflichtig

Werden Zuschläge ohne eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung gezahlt kann von einer Steuerpflicht ausgegangen werden. Einhergehend mit der Steuerpflicht ist grundsätzlich ein Entfall der Sozialversicherungsfreiheit. Besonders betroffen sind von der Steuerpflicht vor allem Minijobber während des Beschäftigungsverbotes des Mutterschutzes und Arbeitnehmer im Fall einer arbeitsunfähigkeitsbedingten Entgeltfortzahlung.

Entfall Sozialversicherungsfreiheit bei zu hohem Grundlohn

Die Sozialversicherungsfreiheit bei Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfällt, wenn die Bemessungsgrundlage für den Zuschlag über 25 € pro Stunde (§ 1 Abs. 1 SvEV) liegt. Fällt der Arbeitslohn höher aus ist aber nur der Betrag sozialversicherungspflichtig, welcher die 25 € überschreitet. In der Praxis sollte der Stundenlohn bei Minijobs aber eher unter 25 € pro Stunde liegen, wodurch eine Sozialversicherungspflicht bei zu hohem Grundlohn unwahrscheinlich ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Sind Zuschläge im Minijob sozialversicherungsfrei?

    Zuschläge im Minijob sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie auch lohnsteuerfrei sind. Insbesondere Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und die Grenzen des § 3b Abs. 1 Nr. 1-4 EStG einhalten. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, entsteht Sozialversicherungspflicht.

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  • Wann werden Zuschläge im Minijob steuerpflichtig?

    Zuschläge werden steuerpflichtig, wenn sie ohne tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung gezahlt werden. Das betrifft typischerweise Zahlungen während des Beschäftigungsverbots im Mutterschutz oder bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Mit der Steuerpflicht entfällt grundsätzlich auch die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zuschläge.

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  • Welche Stundenlohngrenze gilt für sozialversicherungsfreie SFN-Zuschläge?

    Nach § 1 Abs. 1 SvEV entfällt die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn die Bemessungsgrundlage über 25 € pro Stunde liegt. Sozialversicherungspflichtig ist dann nur der Anteil, der die 25 € übersteigt. Bei Minijobs ist diese Grenze in der Praxis selten relevant.

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  • Müssen SFN-Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden?

    Ja, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie neben dem Grundlohn gewährt werden. Eine Verrechnung mit dem Grundlohn ist nicht zulässig. Andernfalls verlieren die Zuschläge ihre Steuer- und Beitragsfreiheit.

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  • Sind Zuschläge während Mutterschutz oder Krankheit sozialversicherungspflichtig?

    Ja, da in diesen Zeiten keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, sind die fortgezahlten Zuschläge steuerpflichtig. Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit entfällt regelmäßig auch die Sozialversicherungsfreiheit. Dies kann beim Minijob zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze und damit zur Beitragspflicht führen.

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