Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird die endgültige Förderhöhe festgestellt. Daraus kann sich eine Bestätigung der ursprünglichen Förderung, eine Nachzahlung zugunsten des Antragstellers oder eine Rückzahlungspflicht ergeben. Fehlerhafte Angaben aus der Antragstellung können dabei nachträglich korrigiert werden.
Stand: Mai 2022
Mehr dazu im Beitrag Schlussabrechnungen – Corona – Hilfen.
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