Frage

Wurde gegen die Entscheidung des FG Münster Revision zugelassen?

Nein, das FG Münster hat die Revision nicht zugelassen. Begründet wurde dies damit, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen lediglich die allgemeine Rechtsprechung angewendet wird.

Stand: März 2023

Mehr dazu im Beitrag Restnutzungsdauer Mietobjekte nach Wertgutachten.

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