Frage

Welche Rechtsgrundlage erlaubt eine kürzere AfA bei Gebäuden?

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt es, anstelle der pauschalen AfA-Sätze nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 und 2 EStG eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Der Steuerpflichtige trägt dabei die Nachweispflicht, die er regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten erfüllt.

Stand: März 2023

Mehr dazu im Beitrag Restnutzungsdauer Mietobjekte nach Wertgutachten.

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