Der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei, wenn die Immobilie entweder zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken diente. Außerhalb dieser Fälle ist ein Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.
Stand: Juli 2023
Mehr dazu im Beitrag Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung bei tageweiser Vermietung von Räumen.
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