Frage

Reicht für die 3-Jahres-Regel des § 23 EStG eine durchgehende Eigennutzung im mittleren Jahr aus?

Ja. Nach BFH-Rechtsprechung (IX R 37/16) genügt es, wenn die Immobilie im mittleren Kalenderjahr des Dreijahreszeitraums durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Im Jahr der Veräußerung und im davorliegenden Jahr reicht eine teilweise Nutzung, sofern insgesamt ein zusammenhängender Eigennutzungszeitraum vorliegt.

Stand: Juli 2023

Mehr dazu im Beitrag Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung bei tageweiser Vermietung von Räumen.

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