Die Neustarthilfe beträgt 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes und ist auf maximal 7.500 € als Vorschuss begrenzt. Der Referenzumsatz wird in der Regel aus dem Jahresumsatz 2019 abgeleitet: (Jahresumsatz 2019 / 12) × 6. Für Antragsteller, die ihre Tätigkeit zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.05.2020 aufgenommen haben, stehen drei alternative Berechnungsmethoden zur Wahl.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
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