Der antragstellende Gesellschafter muss mindestens 20 Stunden pro Woche für die Kapitalgesellschaft tätig sein. Bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften muss er 100 % der Anteile halten, bei mehreren Gesellschaftern mindestens 25 %. Zudem darf höchstens ein Teilzeitbeschäftigter angestellt sein, die Gründung muss vor dem 01.05.2020 erfolgt sein und es darf kein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt worden sein.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)