Die Auszahlung erfolgt zunächst als Vorschuss. Nach Ende des Förderzeitraums (30.06.2021) müssen die tatsächlich erzielten Umsätze gemeldet werden. Liegt der Umsatz im Förderzeitraum bei höchstens 40 % des Referenzumsatzes, darf der Vorschuss vollständig behalten werden. Liegen die Umsätze darüber, ist anteilig zurückzuzahlen.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
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