Frage

Welche Voraussetzungen müssen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfüllen?

Es muss sich um bewegliche, selbständig nutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln. Nur dann ist ein Sofortabzug der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur GWG-Grenze möglich.

Stand: Dezember 2023

Mehr dazu im Beitrag Neue Grenzen (1.000 €) für geringwertige Wirtschaftsgüter.

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