Der Höchstbetrag für Wirtschaftsgüter, die in den Sammelposten eingestellt werden können, soll von 1.000 € auf 5.000 € angehoben werden. Gleichzeitig wird die Auflösungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt.
Stand: Dezember 2023
Mehr dazu im Beitrag Neue Grenzen (1.000 €) für geringwertige Wirtschaftsgüter.
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