Frage

Bleibt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung des Minijobs bestehen?

Ja, eine einmal erteilte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und endet erst mit Beendigung der Beschäftigung. Unterbrechungen durch Elternzeit oder Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld berühren die Befreiung nicht, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Stand: August 2021

Mehr dazu im Beitrag Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2021.

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