Frage

Ab welchem Kilometer greift die erhöhte Entfernungspauschale für die Mobilitätsprämie?

Die erhöhte Entfernungspauschale greift ab dem 21. Entfernungskilometer und beträgt 2021 0,35 € pro Kilometer, 2022 voraussichtlich 0,38 € pro Kilometer. Für die ersten 20 Kilometer gilt weiterhin der reguläre Satz von 0,30 €/km. Nur die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer ist Grundlage für die Berechnung der Mobilitätsprämie.

Stand: März 2022

Mehr dazu im Beitrag Mobilitätsprämie für Geringverdiener.

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