Frage

Wann droht bei Steuerklasse III/V eine Steuernachzahlung?

Die Kombination III/V ist darauf ausgelegt, dass der Partner mit Steuerklasse III etwa 60 % und der Partner mit Steuerklasse V etwa 40 % des gemeinsamen Arbeitslohns erzielt. Weicht das tatsächliche Einkommensverhältnis deutlich davon ab, wird der Arbeitslohn des Höherverdieners zu gering besteuert, sodass bei der Einkommensteuererklärung typischerweise eine Nachzahlung entsteht. Aus diesem Grund besteht bei III/V eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern (2022, beide AN).

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