Die Erhöhung auf 80 % der Aufwendungen sowie der neue Höchstbetrag von 4.800 EUR je Kind gelten erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Für frühere Veranlagungszeiträume bleibt es bei der Zwei-Drittel-Regelung und dem Höchstbetrag von 4.000 EUR.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Mehr Kinderbetreuungskosten abziehbar.
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