Der Abgabesatz liegt seit 2018 konstant bei 4,2 % und gilt durch staatliche Unterstützung auch in 2022 unverändert. Zur Berechnung wird dieser Prozentsatz auf die Summe der meldepflichtigen Entgelte angewendet. Das Ergebnis ist der vom Unternehmen an die Künstlersozialkasse abzuführende Beitrag.
Stand: Januar 2022
Mehr dazu im Beitrag Künstlersozialabgaben – Was ist zu beachten?.
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