Frage

Welche Unternehmen sind gegenüber der Künstlersozialkasse abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind klassische Verwerter wie Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester oder Museen. Hinzu kommen Unternehmen, die nicht nur sporadisch (mindestens einmal jährlich) künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Über die Generalklausel werden zudem Unternehmen erfasst, die mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr mit Künstlern oder Publizisten organisieren oder daraus Einnahmen erzielen.

Stand: Januar 2022

Mehr dazu im Beitrag Künstlersozialabgaben – Was ist zu beachten?.

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