Frage

Können beA und beSt weiterhin für die Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt werden?

Nein. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA und beSt) sind für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung grundsätzlich ausgeschlossen. Ihre Nutzung bleibt jedoch in gerichtlichen Verfahren verpflichtend.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Wichtige Neuerung für Steuerberater und Anwälte.

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