Wer als Steuerberater oder Anwalt mit dem Finanzamt kommunizieren möchte, hat dafür nur noch 2 Möglichkeiten.
Das ändert sich
Die rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.
Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Inkrafttreten
Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Welche Kommunikationswege mit dem Finanzamt bleiben für Steuerberater und Anwälte zulässig?
Steuerberater und Anwälte dürfen mit der Finanzverwaltung nur noch über das System ELSTER oder die Schnittstelle ERiC kommunizieren. Andere elektronische Übermittlungswege sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Können beA und beSt weiterhin für die Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt werden?
Nein. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA und beSt) sind für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung grundsätzlich ausgeschlossen. Ihre Nutzung bleibt jedoch in gerichtlichen Verfahren verpflichtend.
Ab wann gilt die Beschränkung auf ELSTER und ERiC?
Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, sodass Kanzleien ihre Kommunikationsprozesse zeitnah anpassen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen ELSTER und ERiC?
ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuerdaten. ERiC ist die technische Schnittstelle (Client-Software), über die Drittanwendungen wie Kanzleisoftware Daten an die Finanzverwaltung übertragen können.