Nein. Der BFH hat mit Beschluss vom 09.06.2022 (VI R 23/20) entschieden, dass die Verrechnung einer Handwerkerrechnung der GmbH über das Gesellschafterverrechnungskonto die Voraussetzungen des § 35a Abs. 5 S. 3 EStG nicht erfüllt. Das Gesellschafterverrechnungskonto ist kein Konto des Leistungserbringers (GmbH), sondern ein Konto des Gesellschafters bei der GmbH.
Stand: Dezember 2022
Mehr dazu im Beitrag Keine Steuermäßigung für Handwerkerleistungen bei Verrechnung mit dem Gesellschafterkonto.
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