Der Bundesfinanzhof hat Ende 2022 entschieden, dass eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen die Anwendung der Fahrtenbuchmethode ausschließt. In diesem Fall ist die Privatnutzung zwingend nach der pauschalen 1-%-Regelung zu ermitteln.
Stand: Dezember 2023
Mehr dazu im Beitrag Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode – Firmenwagen.
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