Für die Steuerermäßigung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Leistungserbringers vorliegen und die Zahlung muss unbar auf dessen Konto erfolgen, etwa per Überweisung. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistung: Auch Pflege und Betreuung darf nicht bar bezahlt werden.
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