Die Zuordnung endet, wenn der zugrundeliegende Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird. Allerdings bleibt die ursprüngliche Zuordnung bestehen, soweit die Rückgängigmachung oder ein Rückerwerb dazu führen würde, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang umgangen wird. Damit wird sichergestellt, dass missbräuchliche Rückabwicklungen keine steuerliche Wirkung entfalten.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört.
Verwandte Fragen
Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?
Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?
Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?
Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)