Frage

Welche Erwerbsvorgänge unterbrechen die Zuordnung eines Grundstücks zur Gesellschaft?

Die Zuordnung endet, wenn der zugrundeliegende Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird. Allerdings bleibt die ursprüngliche Zuordnung bestehen, soweit die Rückgängigmachung oder ein Rückerwerb dazu führen würde, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang umgangen wird. Damit wird sichergestellt, dass missbräuchliche Rückabwicklungen keine steuerliche Wirkung entfalten.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört.

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