Frage

Wann gehört ein Grundstück grunderwerbsteuerlich zum Vermögen einer Gesellschaft?

Ein Grundstück gehört zum Vermögen derjenigen Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG (z.B. Kaufvertrag) über das Grundstück verwirklicht hat. Diese Zuordnung gilt, solange der Erwerb nicht rückgängig gemacht wurde. Die gesetzliche Definition schafft Klarheit darüber, welcher Gesellschaft ein Grundstück für Zwecke der Grunderwerbsteuer zuzurechnen ist.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört.

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