Frage

Welche Voraussetzung gilt für die degressive AfA nach Ablauf der Sonderabschreibung?

Die degressive Abschreibung auf den Restwert nach Ablauf der Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn das Wirtschaftsgut bereits zuvor degressiv abgeschrieben wurde. War das nicht der Fall, bleibt diese flexible Anschlussabschreibung verwehrt.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Gebäudeabschreibung.

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