Frage

Kann nach einer Sonderabschreibung degressiv weiter abgeschrieben werden?

Ja. Nach dem Ende einer Sonderabschreibung – etwa bei neu gebauten Mietwohnungen – kann die weitere Abschreibung auf Basis des Restwerts und des für die degressive AfA geltenden Prozentsatzes erfolgen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Wirtschaftsgut bereits vor Ende des Sonderabschreibungszeitraums degressiv abgeschrieben wurde.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Gebäudeabschreibung.

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