Ab dem 1.1.2028 müssen Arbeitgeber ihren Steuerberatern keine zahlreichen schriftlichen Einzelvollmachten für die verschiedenen Träger der sozialen Sicherung mehr ausstellen. Es genügt eine Generalvollmacht, die elektronisch in einer zentralen Vollmachtsdatenbank eingetragen und von allen Sozialversicherungsträgern abgerufen werden kann. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Digitaler Wandel: So wird die Digitalisierung gefördert.
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