Frage

Für welche Leistungen gelten Bonuszahlungen nicht als Beitragsrückerstattung?

Keine Beitragsrückerstattung liegt vor, wenn die Bonuszahlung Leistungen außerhalb der Basiskrankenversicherung betrifft, etwa Alternativmedizin oder professionelle Zahnreinigung. Gleiches gilt für Boni zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens wie Mitgliedschaften in Sportverein oder Fitnessstudio, sofern der Versicherte die Aufwendungen finanziell selbst getragen hat. In diesen Fällen entfällt eine Kürzung der Sonderausgaben.

Stand: März 2023

Mehr dazu im Beitrag Bonusprogramme der Krankenversicherungen – Einkommensteuerliche Behandlung.

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