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Wann greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG beim Sterbegeld?

Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG kommt laut BFH nur für hilfsbedürftige Hinterbliebene in Betracht. Für nicht hilfsbedürftige Erben ist das beamtenrechtliche Sterbegeld dagegen voll steuerpflichtig.

Stand: September 2021

Mehr dazu im Beitrag BFH Urteil (VI R 8/19): Beamtenrechtliches Sterbegeld.

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