Frage

Wie wird der steuerfreie Anteil der Rente berechnet?

Der steuerfreie Teil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vollen Jahresbetrag der Rente und dem nach der Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG steuerpflichtigen Anteil. Die Ermittlung erfolgt in dem Kalenderjahr, das auf den Rentenbeginn folgt (§ 22 Nr. 1 S. 4 f. EStG). Der so ermittelte Freibetrag bleibt für die Folgejahre grundsätzlich unverändert.

Stand: April 2023

Mehr dazu im Beitrag Besteuerung bei aufgeschobenem Renteneintritt.

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