Frage

Welche Prüfungs- und Warnpflichten haben Steuerberater nach § 102 StaRuG?

Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer als prüfende Dritte sind nach § 102 StaRuG gesetzlich verpflichtet, Mandanten auf mögliche Insolvenzgründe hinzuweisen. Sie müssen bei der Prüfung der Unterlagen gezielt auf denkbare Insolvenzursachen achten. Diese Pflicht ergänzt die bereits durch BFH-Rechtsprechung bestehenden Warnpflichten gegenüber dem Mandanten.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Aussetzung des Insolvenzantrages und die Insolvenzrechtsreform.

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