Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) setzt die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie vom 19.06.2019 in deutsches Recht um. Es wurde am 17.12.2020 vom Bundestag verabschiedet und trat am 01.01.2021 in Kraft. Ziel ist es, drohende Unternehmensinsolvenzen abzuwenden und langwierige Insolvenzverfahren zu vermeiden, indem Unternehmen mehr Eigenverantwortung erhalten.
Stand: April 2021
Mehr dazu im Beitrag Aussetzung des Insolvenzantrages und die Insolvenzrechtsreform.
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