Außerplanmäßige Abschreibungen gewinnen in der Pandemie an Bedeutung, weil viele Unternehmen durch ausbleibende Kundschaft Umsatzeinbußen und Wertverluste bei Waren erleiden. Ein typisches Beispiel ist Saisonware im Einzelhandel (z.B. Winterkleidung), die wegen Lockdowns nicht verkauft werden konnte und dauerhaft an Wert verliert. Die Pandemie gilt dabei als außerplanmäßiges Ereignis, das eine entsprechende Abschreibung am Bilanzstichtag rechtfertigt.
Stand: April 2021
Mehr dazu im Beitrag Außerplanmäßige Abschreibungen in der Corona Pandemie.
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