Frage

Wann gilt ein Wirtschaftsgut nach § 247 Abs. 2 HGB als Anlagevermögen?

Ein Wirtschaftsgut zählt zum Anlagevermögen, wenn es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Maßgeblich ist also die langfristige Zweckbestimmung und nicht eine nur gelegentliche oder kurzfristige Nutzung. Bei wiederholter Anmietung gleichartiger Güter für den ständigen Gebrauch spricht dies für die Anlagevermögenseigenschaft.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Aufwendungen für Messestandflächen – Gewerbesteuer.

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