Für einen 1-Personen-Haushalt gelten z.B. 0,76 € pro kg Buntwäsche 60°, 0,55 € pro kg Kondenstrocknen und 0,07 € pro kg Bügeln. Bei 52 Waschgängen mit je 2 kg ergibt sich: 52 × 2 kg × (0,76 + 0,55 + 0,07) € = 143,52 € jährlich. Die Beträge sind pro Person bei größeren Haushalten niedriger anzusetzen.
Stand: Dezember 2021
Mehr dazu im Beitrag Arbeitskleidung – Werbungskosten.
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