Der die 110 Euro übersteigende Betrag zählt als Arbeitslohn, kann aber pauschal mit 25 % versteuert werden. Zudem entfällt bei Überschreitung der Vorsteuerabzug für den betreffenden Kostenanteil pro Person.
Stand: Dezember 2019
Mehr dazu im Beitrag Alle Jahre wieder – Weihnachtsfeier.
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