Frage

Konnte der Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis steuerlich abgeschrieben werden?

Ja, der Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis konnte bisher über die Nutzungsdauer steuerlich abgeschrieben werden. Dadurch ließ sich der zu versteuernde Gewinn des Erwerbers in den Folgejahren mindern. Diese Abschreibung war ein wesentlicher steuerlicher Vorteil beim Praxiskauf.

Stand: April 2007

Mehr dazu im Beitrag "Preis für den Goodwill nicht mehr absetzbar".

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