Bisher konnte der Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis steuerlich abgeschrieben werden, in Folge wurde der zu versteuernde Gewinn gemildert. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung scheinen diese zu gefährden. Das Thema erörtert unser Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer Johannes Rudolph, LL.M. im April 2007 für die Fachzeitschrift Ärzteblatt. Hier lesen Sie den Artikel. Und wenn Sie wirklich eine Praxis kaufen möchten, besser, Sie lesen nicht nur den nachfolgenden Artikel, sondern treten direkt mit uns in Kontakt. Wir übernehmen das für Sie, und zwar optimal. [wpfilebase tag=file id=32 /]
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist der Goodwill einer Arztpraxis?
Der Goodwill (auch Praxiswert) ist der immaterielle Wert einer Arztpraxis, der über die materiellen Vermögensgegenstände wie Einrichtung und Geräte hinausgeht. Er umfasst insbesondere den Patientenstamm, den Ruf der Praxis sowie die Lage und etablierten Strukturen. Beim Praxiskauf wird der Goodwill üblicherweise gesondert im Kaufpreis ausgewiesen.
Konnte der Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis steuerlich abgeschrieben werden?
Ja, der Kaufpreis für den Goodwill einer Arztpraxis konnte bisher über die Nutzungsdauer steuerlich abgeschrieben werden. Dadurch ließ sich der zu versteuernde Gewinn des Erwerbers in den Folgejahren mindern. Diese Abschreibung war ein wesentlicher steuerlicher Vorteil beim Praxiskauf.
Warum ist die Goodwill-Abschreibung beim Praxiskauf gefährdet?
Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung stellen die bisher übliche steuerliche Abschreibung des Goodwills einer Arztpraxis in Frage. Es zeichnet sich ab, dass der Erwerber den Kaufpreisanteil für den Praxiswert künftig möglicherweise nicht mehr oder nur eingeschränkt steuermindernd geltend machen kann. Dies kann die Wirtschaftlichkeit eines Praxiskaufs erheblich beeinflussen.
Worauf sollten Käufer einer Arztpraxis steuerlich besonders achten?
Käufer sollten vor dem Erwerb prüfen lassen, ob und in welchem Umfang der Kaufpreis – insbesondere der Goodwill-Anteil – steuerlich abschreibbar ist. Da sich die Rechtsprechung in diesem Bereich verändert, ist eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Gestaltung des Kaufvertrags entscheidend. Eine fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht ist dabei ratsam.