Im Rahmen des Projektaufrufes der Landesregierung NRW soll die ökonomische Resilienz im Einzelhandel gestärkt werden.

Ziel der Landesregierung ist es, dass der stationäre Einzelhandel durch innovative und digitale Maßnahmen unterstützt werden soll.

Mit einer Förderung von 90% und einem Höchstbetrag von Euro 12.000 stehen Mittel für den Unternehmer, für das Unternehmen, bereit um (Beratungs-) Dienstleistungen für den Fall des erstmaligen Einsatzes oder des Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben zu fördern.

Den Antrag auf Gewährung einer möglichen Zuwendung und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite: 

https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

Beachten Sie bitte, dass die Einreichefrist am 15.9.2020 endet.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!