In der letzten Woche hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss hinsichtlich der Erbschaftsteuerreform geeinigt.
Der Gesetzgeber will mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, da dieses im Dezember 2014 Gesetzesänderungen verlangt hatte.
Danach sollen Firmenerben auch künftig weitestgehend keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn die Firma lange genug fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Das Betriebsergebnis von Unternehmen soll nach Einigung maximal mit 13,75 (= Kapitalisierungsfaktor) multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.
Weiterhin ist die Missbrauchsbekämpfung geplant. Dazu sollen z.B. die sogenannten „Cash-Gesellschaften verhindert werden und die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien.
Luxusgüter wie z.B. Oldtimer, Yachten oder Kunstwerke sollen grundsätzlich von der Begünstigung ausgenommen werden.
Zudem gibt es technische und klarstellende Änderungen bei Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, z.B. von Brauereien.
Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Quelle: www.bundesregierung.de
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https://steffen-partner.de/einigung-kurz-vor-fristablauf-endlich-neue-regeln-fuer-erben/
Erbschaftsteuerreform: never ending story: Beratungen vertagt!!!