Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder bei denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, sollten dringend prüfen lassen, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist. Mit der Wahl der richtigen Kombination der Steuerklasse kann man die monatlich zu zahlende Lohnsteuer bereits im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung mindern und nicht erst im Rahmen der gemeinsamen Jahressteuererklärung. Der Antrag muss noch bis zum 30.11.2014 beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Arbeitnehmer, die hohe Kosten für doppelte Haushaltsführung, Pendeln, Unterhalt oder Werbungskosten haben, können diese auch bereits im Rahmen ihrer monatlichen Lohnsteuer berücksichtigen lassen. Dabei müssen die Werbungskosten aber über dem Pauschbetrag von TEUR 1 pro Jahr liegen. Achtung: Die Eintragung der Freibeträge kann nur noch bis zum 30.11.2014 beantragt werden.

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